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Lt. italienischer Medien gilt dieses Verbot so lange, bis Hinweisschilder mit Regeln für die Nutzung der Fahrzeuge angebracht sind. Grund des Verbotes ist ein Zusammenstoß mit einem Scooter in einer Fußgängerzone, bei dem sich ein Passant schwerste Verletzungen zugezogen hatte. E-Scooter dürfen in Fußgängerzonen (max. 6 km/h), auf Geh- und Radwegen und in Tempo-30-Zonen fahren. Das Fahren auf dem Bürgersteig ist verboten, wer dagegen verstößt, muss derzeit 26 Euro zahlen.

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