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1. Rücksicht auf die anderen.

Jeder Skifahrer¹ muss sich stets so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
¹) Unter der Bezeichnung „Ski“ werden hier sowohl Ski als auch alle skiähnlichen Gleitgeräte auf Schnee, wie Big Foot, Short Carver, Snowboard, Snow Bike u.ä. verstanden.

2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise.

Jeder Skifahrer muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.

3. Wahl der Fahrspur.

Der von hinten kommende Skifahrer muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer nicht gefährdet.

4. Überholen.

Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.

5. Einfahren, Anfahren und hangaufwärts Fahren.

Jeder Skifahrer, der in eine Abfahrt einfährt, nach einem Halt wieder anfährt oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.

6. Anhalten.

Jeder Skifahrer muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer muss eine solche Stelle so schnell wie möglich
freimachen.

7. Aufstieg und Abfahrt.

Ein Skifahrer, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrtsstrecke benutzen.

8. Beachten der Zeichen.

Jeder Skifahrer muss die Markierungen und die Signale beachten.

9. Verhalten bei Unfällen.

Bei Unfällen ist jeder zur Hilfeleistung verpflichtet.

10. Ausweispflicht.

Jeder Skifahrer, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.

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